Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den  Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie.

Der Aufsichtsrat besteht, entsprechend dem deutschen Mitbestimmungsgesetz, aus 3 Mitgliedern

 


Vorsitzender

Jürgen Lülf
Diplom-Verwaltungswirt
2000*


Mitglieder

Peter Froese (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
Rechtsanwalt, Bochum
2004*

Frank Besserer
Unternehmer
2010*

 

* Das Datum bezeichnet den Beginn des Vorsitzes bzw. der Aufsichtsratsmitgliedschaft.